Zulassungsende:
18.04.2024
Zulassungsende:
18.04.2024
Info Herbizid zur BekƤmpfung von einjƤhrigen einkeimblƤttrigen UnkrƤutern (Ausfallgetreide, UngrƤser sowie Quecke)
Kulturen
Winterraps, Zucker- und Futterrübe, Kartoffel, Ackerbohne, Sojabohne, Futtererbse, Sonnenblume, Lein, Mƶhre, Kopfkohl (Rot-, WeiĆ-, Spitz-
und Wirsingkohl), Speisezwiebel, Wurzelpetersilie, Erdbeere, weitere Acker-, Gemüse- und Obstbaukulturen
Produkttyp Herbizid
Wirkstoffe 100 g/l Propaquizafop (10,2 Gew.-%) EnthƤlt Kohlenwasserstoffe (C10-C13, Aromate)
Gefahrstoffeinstufung GHS07 GesundheitsgefƤhrdend, GHS08 GesundheitsgefƤhrdend, GHS09 UmweltgefƤhrlich
Formulierung Emulsionskonzentrat
4 x 5l Umkarton Art.Nr. 7490090
12 x 1l Umkarton Art.Nr. 7490117
2 x 10l Umkarton Art.Nr. 7490271
UFI-Code QWVN-C2AA-100M-5NEF
AGIL-S ist ein sehr breit zugelassenes Herbizid zur BekƤmpfung von ein- und mehrjƤhrigen einkeimblƤttrigen UnkrƤutern (Ausfallgetreide, UngrƤser, Quecke) in verschiedenen Ackerbau-, Gemüsebau- und Obstbaukulturen sowie im Forst und Zierpflanzenbau. Der Wirkstoff Propaquizafop wird über die BlƤtter des Ausfallgetreides oder der UngrƤser aufgenommen und in der Pflanze im Saftstrom (Phloem) zu den meristematischen Geweben transportiert. Der Wirkstoff greift hemmend in die FettsƤuresynthese der Pflanze ein. Sichtbar wird die Wirkung durch Vergilbung der BlƤtter, verbunden mit einem raschen Wachstumsstillstand und anschlieĆendem Absterben der BlƤtter. Im frühen Wirkungsverlauf lassen sich die jüngsten BlƤtter aus der Blattscheide herausziehen und zeigen mit fortschreitendem Wirkungsverlauf zunehmende VerbrƤunungen des inneren Blattstiels.
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
Propaquizafop: A
Frühjahr
sehr gut bis gut bekƤmpfbar
Ackerfuchsschwanz, Ausfallgetreide, Flughafer, Gemeiner Windhalm, Hirse-Arten, Gemeine Quecke
ausreichend bekƤmpfbar
Deutsches Weidelgras, Gemeine Rispe, Knaulgras, Lieschgras, Trespe-Arten, Welsches Weidelgras, Wiesenrispe, Wiesenschwingel
nicht ausreichend bekƤmpfbar
EinjƤhrige Rispe, Gemeine Quecke, FOP-resistenter Ackerfuchsschwanz
Baumschulgehƶlzpflanzen EinjƤhrige einkeimblƤttrige UnkrƤuter (ausgenommen: EinjƤhriges Rispengras, Gemeine Quecke), Gemeine Quecke
Lein, Mƶhre, Speisezwiebel, Erdbeere, Kopfkohl (Rot-, WeiĆ-, Spitz- und Wirsingkohl), Wurzelpetersilie EinjƤhrige einkeimblƤttrige UnkrƤuter (ausgenommen: Gemeine Quecke, EinjƤhriges Rispengras)
Nadelholz, Laubholz (KƤmpe und ForstpflanzgƤrten) EinkeimblƤttrige UnkrƤuter
Nadelholz, Laubholz Land-Reitgras
Sonnenblume, Winterraps, Zuckerrübe, Futterrübe, Sojabohne, Ackerbohne, Futtererbse, Kartoffel Gemeine Quecke, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Gemeine Quecke, Einjähriges Rispengras)
(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte BehƤltnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in GewƤsser gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte EintrƤge über die Kanalisation, Hof- und StraĆenablƤufe sowie Regen- und AbwasserkanƤle.
(NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen GewƤssern oder KüstengewƤssern ist nicht zulƤssig. UnabhƤngig davon ist der gemäà LƤnderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu OberflƤchengewƤssern einzuhalten. Zuwiderhandlungen kƶnnen mit einem BuĆgeld bis zu einer Hƶhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Gilt nur bei Anwendungen gegen Gemeine Quecke (Einfach- oder Splittinganwendung):
(NW609-1)
Die Anwendung des Mittels auf FlƤchen in Nachbarschaft von OberflƤchengewƤssern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschlieĆlich periodisch wasserführender OberflƤchengewƤsser - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem GerƤt erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde GerƤte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. UnabhƤngig davon ist, neben dem gemäà LƤnderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu OberflƤchengewƤssern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an GewƤssern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen kƶnnen mit einem BuĆgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
5 m
Gilt nur bei Anwendungen gegen Gemeine Quecke (Einfach- oder Splittinganwendung):
(SF275-2AC)
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/FlƤchen innerhalb von 2 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Gilt nur für die Anwendung in Kopfkohl:
(SF275-28GE)
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Gilt für Anwendung in Nadelholz, Laubholz und Baumschulgehölzen:
(NW608-1)
Die Anwendung des Mittels auf FlƤchen in Nachbarschaft von OberflƤchengewƤssern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschlieĆlich periodisch wasserführender OberflƤchengewƤsser - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. UnabhƤngig davon ist, neben dem gemäà LƤnderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu OberflƤchengewƤssern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an GewƤssern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen kƶnnen mit einem BuĆgeld bis zu einer Hƶhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m
(SF275-77FO) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/FlƤchen innerhalb von 77 Tagen nach der Anwendung in Forstkulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden
Gilt für Anwendung in Baumschulgehölzpflanzen:
(SF275-63ZB)
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/FlƤchen innerhalb von 63 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Pflanzenerzeugnisse Ackerbohne
Schadorganismus / Zweckbestimmung EinjƤhrige einkeimblƤttrige UnkrƤuter (ausgenommen: Gemeine Quecke, EinjƤhriges Rispengras)
Anwendungsbereich Freiland
Stadium der Kultur
Von: 3. Laubblatt entfaltet;
bis: 9 und mehr sichtbar gestreckte Internodien (BBCH-Code: 13 - 39)
Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik Spritzen
Aufwandmenge 0,75 l/ha
Wasseraufwandmenge 200 bis 400 l/ha
Wartezeit Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Anwendungsbestimmungen
WP734
SchƤden an der Kulturpflanze mƶglich.
Pflanzenerzeugnisse Ackerbohne
Schadorganismus / Zweckbestimmung Gemeine Quecke
Anwendungsbereich Freiland
Stadium der Kultur Von: 3. Laubblatt entfaltet; bis: 9 und mehr Seitensprossen sichtbar [BBCH: 13 - 39]
Stadium Schadorganismus
Von 3. Laubblatt entfaltet bis 9 und mehr sichtbar gestreckte Internodien (BBCH-Code: 13 - 29)
Behandlung bei 15 - 20 cm Unkrauthƶhe
Anwendungszeitpunkt
Nach dem Auflaufen, nach dem Auflaufen der Unkräuter, Frühjahr,
Behandlung bei 15-20 cm Unkrauthƶhe
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik Spritzen
Aufwandmenge 1,5 l/ha
Wasseraufwandmenge 200 bis 400 l/ha
Wartezeit 45 Tage
Anwendungsbestimmungen
WH9161
In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
WP734
SchƤden an der Kulturpflanze mƶglich.
NW609-1
Die Anwendung des Mittels auf FlƤchen in Nachbarschaft von OberflƤchengewƤssern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschlieĆlich periodisch wasserführender OberflƤchengewƤsser - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem GerƤt erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde GerƤte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. UnabhƤngig davon ist, neben dem gemäà LƤnderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu OberflƤchengewƤssern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an GewƤssern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen kƶnnen mit einem BuĆgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
5 m
Pflanzenerzeugnisse Nadelholz, Laubholz
Schadorganismus / Zweckbestimmung Land-Reitgras
Anwendungsbereich Freiland, auf KahlflƤchen oder unter Altholz ohne Jungwuchs
Stadium Schadorganismus
Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet;
bis 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
[BBCH: 12 - 13]
Anwendungszeitpunkt WƤhrend der Vegetationsperiode, nach dem Auflaufen der UnkrƤuter
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik Spritzen
Aufwandmenge 2,0 l/ha
Wasseraufwandmenge 200 bis 400 l/ha
Wartezeit Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Anwendungsbestimmungen
WH9161
In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
NW608-1
Die Anwendung des Mittels auf FlƤchen in Nachbarschaft von OberflƤchengewƤssern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschlieĆlich periodisch wasserführender OberflƤchengewƤsser - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. UnabhƤngig davon ist, neben dem gemäà LƤnderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu OberflƤchengewƤssern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an GewƤssern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen kƶnnen mit einem BuĆgeld bis zu einer Hƶhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m
SF275-77FO
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/FlƤchen innerhalb von 77 Tagen nach der Anwendung in Forstkulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden
Pflanzenerzeugnisse Kopfkohl (Rot-, WeiĆ-, Spitz- und Wirsingkohl)
Schadorganismus / Zweckbestimmung EinjƤhrige einkeimblƤttrige UnkrƤuter (ausgenommen: Gemeine Quecke, EinjƤhriges Rispengras)
Anwendungsbereich Freiland
Stadium der Kultur
Von: 1. Laubblatt entfaltet;
bis: 9 oder mehr LaubblƤtter entfaltet (BBCH-Code: 11 - 19)
Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik Spritzen
Aufwandmenge 0,75 l/ha
Wasseraufwandmenge 200 bis 400 l/ha
Wartezeit 30 Tage
Pflanzenerzeugnisse Erdbeere
Schadorganismus / Zweckbestimmung EinjƤhrige einkeimblƤttrige UnkrƤuter (ausgenommen: Gemeine Quecke, EinjƤhriges Rispengras)
Anwendungsbereich Freiland
Anwendungszeitpunkt Nach der Ernte
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik Spritzen
Aufwandmenge 0,75 l/ha
Wasseraufwandmenge 200 bis 400 l/ha
Wartezeit 35 Tage
Anwendungsbestimmungen
WP733
SchƤden, einschlieĆlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze mƶglich.
Pflanzenerzeugnisse Baumschulgehƶlzpflanzen
Schadorganismus / Zweckbestimmung EinjƤhrige einkeimblƤttrige UnkrƤuter (ausgenommen: EinjƤhriges Rispengras, Gemeine Quecke)
Anwendungsbereich Freiland
Stadium Schadorganismus
Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet;
bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar; 9 oder mehr Bestockungstriebe
sichtbar [BBCH: 12-29]
Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen, nach dem Auflaufen der Unkräuter und Frühjahr
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik Spritzen
Aufwandmenge 0,75 l/ha
Wasseraufwandmenge 200 bis 400 l/ha
Wartezeit Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Anwendungsbestimmungen
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen GewƤssern oder KüstengewƤssern ist nicht zulƤssig. UnabhƤngig davon ist der gemäà LƤnderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu OberflƤchengewƤssern einzuhalten. Zuwiderhandlungen kƶnnen mit einem BuĆgeld bis zu einer Hƶhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH9161
In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
SF275-63ZB
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/FlƤchen innerhalb von 63 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Pflanzenerzeugnisse Baumschulgehƶlzpflanzen
Schadorganismus / Zweckbestimmung Gemeine Quecke
Anwendungsbereich Freiland
Stadium Schadorganismus Von 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet; bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar; 9 oder mehr Bestockungstriebe sichtbar [BBCH: 13-29] Behandlung bei 15-20 cm Unkrauthƶhe
Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen, nach dem Auflaufen der Unkräuter, Frühjahr
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik Spritzen
Aufwandmenge 1,5 l/ha
Wasseraufwandmenge 200 bis 400 l/ha
Wartezeit Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Anwendungsbestimmungen
WH9161
In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
NW608-1
Die Anwendung des Mittels auf FlƤchen in Nachbarschaft von OberflƤchengewƤssern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschlieĆlich periodisch wasserführender OberflƤchengewƤsser - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. UnabhƤngig davon ist, neben dem gemäà LƤnderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu OberflƤchengewƤssern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an GewƤssern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen kƶnnen mit einem BuĆgeld bis zu einer Hƶhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m
SF275-63ZB
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/FlƤchen innerhalb von 63 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Schwingel Ackerfuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Gemeines Rispengras, Ausfallgetreide
Wurzel- und Knollengemüse (ausgenommen: Möhre, Wurzelpetersilie), Blumenkohl, Knoblauch, Schalotte, Perlzwiebel Einjährige einkeimblättrige Unkräuter
Erbse EinjƤhrige einkeimblƤttrige UnkrƤuter; ausgenommen: EinjƤhriges Rispengras, Gemeine Quecke, Gemeine Quceke
Wiesen-Rispengras in BestƤnden zur Saatguterzeugung Gemeiner Windhalm, Gemeines Rispengras, Ausfallgetreide
Beten (Rote, Gelbe WeiĆe Bete), Lein, Mƶhre, Kopfkohl (Rot-, WeiĆ-, Spitz- und Wirsingkohl), Wurzelpetersilie, Erdbeere Gemeine Quecke
Speisezwiebel EinkeimblƤttrige UnkrƤuter, Gemeine Quecke
Klee-Arten, Kernobst, Luzerne-Arten, Phacelia, Pfirsich, Johannisbeerartiges Beerenobst Gemeine Quecke, EinjƤhrige einkeimblƤttrige UnkrƤuter; ausgenommen: EinjƤhriges Rispengras, Gemeine Quecke
Hinweis für genehmigte Anwendungen
In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden.Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden.
Pflanzenerzeugnisse Klee-Arten
Schadorganismus / Zweckbestimmung EinjƤhrige einkeimblƤttrige UnkrƤuter; ausgenommen: EinjƤhriges Rispengras, Gemeine Quecke
Anwendungsbereich Freiland
Stadium der Kultur BBCH-Code: 13 - 19
Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen, Frühjahr bis Herbst
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik Spritzen
Aufwandmenge 0,8 l/ha
Wasseraufwandmenge 100 bis 400 l/ha
Wartezeit 45 Tage
Anwendungsbestimmungen
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen GewƤssern oder KüstengewƤssern ist nicht zulƤssig. UnabhƤngig davon ist der gemäà LƤnderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu OberflƤchengewƤssern einzuhalten. Zuwiderhandlungen kƶnnen mit einem BuĆgeld bis zu einer Hƶhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WP733
SchƤden, einschlieĆlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze mƶglich.
Pflanzenerzeugnisse Klee-Arten
Schadorganismus / Zweckbestimmung Gemeine Quecke
Anwendungsbereich Freiland
Stadium der Kultur BBCH Code: 13 - 29
Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen, Frühjahr bis Herbst, bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik Spritzen
Aufwandmenge 1,5 l/ha
Wasseraufwandmenge 100 bis 400 l/ha
Wartezeit 45 Tage
Anwendungsbestimmungen
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen GewƤssern oder KüstengewƤssern ist nicht zulƤssig. UnabhƤngig davon ist der gemäà LƤnderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu OberflƤchengewƤssern einzuhalten. Zuwiderhandlungen kƶnnen mit einem BuĆgeld bis zu einer Hƶhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WP733
SchƤden, einschlieĆlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze mƶglich.
Pflanzenerzeugnisse Beten (Rote, Gelbe WeiĆe Bete)
Schadorganismus / Zweckbestimmung Gemeine Quecke
Anwendungsbereich Freiland
Stadium der Kultur ab 09
Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen, April bis Juli, bei 15-20 cm Unkrauthƶhe
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik spritzen
Aufwandmenge 1,5 l/ha
Wasseraufwandmenge 75 bis 300 l/ha
Wartezeit 60 Tage
Anwendungsbestimmungen
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen GewƤssern oder KüstengewƤssern ist nicht zulƤssig. UnabhƤngig davon ist der gemäà LƤnderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu OberflƤchengewƤssern einzuhalten. Zuwiderhandlungen kƶnnen mit einem BuĆgeld bis zu einer Hƶhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF275-28GE
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Pflanzenerzeugnisse Erdbeere
Schadorganismus / Zweckbestimmung Gemeine Quecke
Anwendungsbereich Freiland
Stadium der Kultur ab 11
Anwendungszeitpunkt Nach dem Austrieb, April bis August, bei 15-20 cm Unkrauthƶhe
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik spritzen
Aufwandmenge 1,5 l/ha
Wasseraufwandmenge 75 bis 300 l/ha
Wartezeit 35 Tage
Anwendungsbestimmungen
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen GewƤssern oder KüstengewƤssern ist nicht zulƤssig. UnabhƤngig davon ist der gemäà LƤnderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu OberflƤchengewƤssern einzuhalten. Zuwiderhandlungen kƶnnen mit einem BuĆgeld bis zu einer Hƶhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF275-28BE
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/FlƤchen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Beerenobst (ausgenommen Strauchbeerenobst) lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
APPLIKATIONSZEITPUNKT
Die Anwendung gegen annuelle Ungräser und Ausfallgetreide kann erfolgen, sobald alle Ungräser aufgelaufen sind und sich die Masse der Ungräser im 3- bis 4-Blattstadium befindet. Bis zum Ende der Bestockung sollte die Behandlung abgeschlossen sein. Es ist darauf zu achten, dass Ungräser und Ausfallgetreide zum Zeitpunkt der Behandlung genügend benetzbare Blattmasse für eine ausreichende Wirkstoffaufnahme aufweisen.
Die Anwendung gegen die Gemeine Quecke sollte bei 15 - 20 cm Wuchshƶhe erfolgen, damit eine ausreichende Blattmasse zur Aufnehme des Wirkstoffs vorhanden ist. Je mehr Wirkstoff aufgenommen werden kann, desto wahrscheinlicher ist es, dass die unterirdischen Rhizome vollstƤndig abgetƶtet werden.
Eine hohe Luftfeuchtigkeit wƤhrend und nach der Anwendung erhƶht die Wirkungssicherheit von AGIL-S.
WINTERRAPS
Im Winterraps kann die Behandlung im Nachauflauf sowohl im Herbst als auch im Frühjahr erfolgen. Insbesondere bei der Anwendung im späten Herbst können niedrige Temperaturen nach der Anwendung zu einer verzögerten Wirkung führen. Gegen Quecke ist in allen Kulturen keine dauerhafte Wirkung zu erwarten, jedoch eine Niederhaltung der Quecke zwecks Führung der Kultur möglich. Optimaler Behandlungszeitpunkt ist, wenn die Quecke 15 - 20 cm Wuchshöhe erreicht hat.
EMPFEHLUNGSRAHMEN IN RAPS
| Einsatz gegen | bis Bestockung | ab Bestockung |
|---|---|---|
| Ausfallgetreide | 0,5 l/ha | 0,7 l/ha |
| Ackerfuchsschwanz | 0,7 l/ha | 1,0 l/ha |
| Trespen | 0,7 l/ha | 1,0 l/ha |
| Quecke | 1,5 l/ha | 1,5 L/ha * |
ZUCKERRĆBE, FUTTERRĆBE
AGIL-S kann mit verringerter Aufwandmenge von 0,3 bis 0,4 l/ha zu gängigen Herbizidmischungen aus GOLTIX® TITAN®/GOLTIX® GOLD und BELVEDERE® DUO zugemischt werden.
Bei starker Verungrasung empfehlen wir die Solo-Anwendung von AGIL-S mit 0,7 - 1,0 l/ha zwischen der 2. und 3. NAK im Abstand von mindestens 3 - 5 Tagen zur vorausgegangenen Behandlung.
WICHTIGE HINWEISE
In vereinzelten FƤllen kann nicht ausgeschlossen werden, dass es bei der BekƤmpfung von Ackerfuchsschwanz zu Minderwirkungen aufgrund von schwer bekƤmpfbaren, standortspezifisch auftretenden Biotypen kommt (FOP-Resistenz). Sollten auf solchen Standorten Schwierigkeiten mit der Ackerfuchsschwanz-BekƤmpfung trotz fachgerechter Anwendung auftreten, ist sofort mit Herbiziden einer anderen Wirkstoffgruppe nachzubehandeln.
Unter ungünstigen Bedingungen sind auf Flächen, die vorab mit nichtverkapselten clomazonehaltigen Produkten behandelt wurden, Minderwirkungen beim Einsatz von AGIL-S möglich.
AGIL-S wird nach bisheriger Kenntnis in Zucker- und Futterrüben sowie in Winterraps, in Kartoffeln und Gemüsekulturen von allen Sorten gut vertragen.
Unter ungünstigen Witterungsbedingungen können in Kartoffeln und Gemüsekulturen kurzzeitig beim Einsatz höherer Aufwandmengen Blattaufhellungen auftreten, die sich jedoch zügig verwachsen.
AGIL-S ist in Winterraps mit gängigen Fungiziden und Insektiziden (z. B. SCORE®, TOPREX®, MAVRIK® VITA) mischbar. Eine Kombination mit metazachlorhaltigen Herbiziden (z. B. FUEGO®, FUEGO TOP) ist möglich, wenn zum Zeitpunkt der Applikation Ungräser und Ausfallgetreide ausreichend aufgelaufen sind und mindestens das 2- bis 3-Blattstadium erreicht haben.
AGIL-S kann in Rüben mit anderen Rübenherbiziden (z.B. GOLTIX® TITAN®, GOLTIX® GOLD, BELVEDERE® DUO) als Tankmischung ausgebracht werden. Bei der Applikation von Mehrfachmischungen, insbesondere mit einem hohen Anteil blattaktiver Wirkstoffe und/oder Mehrfachmischungen, unter Zugabe von Haft- oder Netzmitteln empfehlen wir, AGIL-S separat auszubringen. Die Kombination von AGIL-S mit Insektiziden (z.B. MAVRIK® VITA) kann zu zusätzlichem Herbizidstress für die Kulturpflanze führen und wird daher nicht empfohlen. Bei anderen Mischpartnern Rücksprache mit dem Hersteller/Vertreiber halten.
Tankmischungen mit aminosƤure- bzw. lecithinhaltigen Formulierungen empfehlen wir nicht.
In Kartoffeln ist AGIL-S mit Fungiziden mischbar. Mischungen mit Herbiziden bzw. Fungiziden können in Kartoffeln zu Blattaufhellungen führen.
AGIL-S ist auch mischbar mit AHL (in pflanzenverträglicher Menge), Harnstoff (in pflanzenverträglicher Menge), Blattdünger, soweit es für die Kultur zulässig ist.
AGIL-S sollte mit AHL aufgrund der Empfindlichkeit des Rapses im frühen Entwicklungsstadium erst ab 4 echten Laubblättern ausgebracht werden. AHL-Gaben bis zu 15 kg N/ha (entsprechen 42 Liter AHL) sind möglich, wenn zugleich eine Wasserverdünnung von 1 Teil AHL auf 3-5 Teile Wasser eingehalten wird.
Vor Anwendung bitte die Gebrauchsanleitung des Mischpartners beachten. Für eventuelle negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlenen Tankmischungen haften wir nicht, da wir nicht sämtliche in Betracht kommende Mischungen prüfen können.
Spritzflüssigkeitsreste sind zu vermeiden. Es ist nur so viel Spritzflüssigkeit anzusetzen, wie tatsƤchlich benƶtigt wird. Sinnvoll ist es, die erforderliche Spritzflüssigkeitsmenge mit Hilfe von z. B. SchlaglƤngentabellen genau zu berechnen. Insbesondere bei grƶĆeren SpritzbehƤltern bietet sich die Verwendung eines DurchfluĆmengenmessgerƤtes bei der Tankbefüllung an.
- Tank zur Hälfte mit Wasser befüllen
- Rührwerk einschalten
- Produkt direkt in den Tank geben
- Entleerte Behälter sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben
- Tank mit Wasser auffüllen
- Spritzflüssigkeit sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen
Nach der Anwendung von AGIL-S können im Rahmen der üblichen Fruchtfolge alle Kulturen nachgebaut werden. Bei vorzeitigem Umbruch kann jede zweikeimblättrige Kultur nachgebaut werden. Getreide, Mais und Grassaat können nach vorheriger Bodenbearbeitung vier Wochen nach der Applikation ausgesät werden.
Vor und nach Einsatz von AGIL-S sind die Spritzgeräte gründlich zu reinigen, dazu sollte der spezielle Spritzgerätereiniger AGRO-QUICK® verwendet werden. Anfallendes Spülwasser nach der Gerätereinigung auf der vorher behandelten Fläche ausbringen. Grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über Hofabflüsse in die Kanalisation gelangen lassen.
Beim Ausbringen von AGIL-S ist auf eine gute, gleichmƤĆige Verteilung der Spritzflüssigkeit auf den grünen Pflanzenteilen der UngrƤser zu achten.
BewƤhrte Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha.Wasseraufwandmengen von unter 150 l/ha sollten aus Gründen der Wirkungssicherheit und der KulturvertrƤglichkeit vermieden werden. Ćberdosierung und Abdrift sind zu vermeiden.
Folgende Düsen eignen sich für die Ausbringung:
1. Injektordüsen
Injektordüsen lang, z. B.
- AI 110-02 bis AI 110-03 bei 4-5 bar
- ID 120-02 bis ID 120-03 bei 4-5 bar
Injektordüsen kurz, z. B.
- AirMix 110-025 bis AirMix 110-04 bei 2-3 bar
- IDK 110-025 bis IDK 110-04 bei 2-3 bar
2. Sonstige Düsen, z. B.
- XR 110-03 bis XR 110-04 bei 1,5-2 bar
- LU 110-03 bis LU 110-04 bei 1,5-2 bar
- DG 110-03 bei 2-3 bar
- AD 120-03 bei 2-3 bar
Ständige Kontrolle des Spritzflüssigkeitsverbrauches während der Ausbringung in Bezug zur behandelten Fläche. Ein Durchfluss- und Dosiermessgerät bietet sich als technisches Hilfsmittel an. Unvermeidlich anfallende Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der vorher behandelten Fläche ausbringen.
Nutzorganismen
NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NB6641 Das Mittel wird bis zu der hƶchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefƤhrlich eingestuft (B4).
Wasserorganismen
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SE110 Dicht abschlieĆende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF245-01 Behandelte FlƤchen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Einatmen:
Person aus Gefahrenbereich entfernen. Person Frischluft zuführen, sofort Arzt aufsuchen. Atemstillstand - Gerätebeatmung notwendig.
Augenkontakt:
Mit viel Wasser mehrere Minuten gründlich spülen, sofort Arzt rufen, Datenblatt bereithalten.
Hautkontakt:
Mit viel Wasser und Seife gründlich waschen, verunreinigte, getränkte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen, bei Hautreizung (Rötung etc.), Arzt konsultieren. Es besteht die Gefahr asthmatischer Sensibilisierung. Leicht reizend
Verschlucken:
Sofort Arzt konsultieren, Datenblatt mitführen. Kein Erbrechen herbeiführen. Nie einer ohnmƤchtigen Person etwas durch den Mund einflƶĆen!
Hinweise für den Arzt:
Symptomatische Behandlung
24-Stunden-Notrufnummer GGIZ:
0361 730730
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und
Gebrauchsanleitung lesen.
Für eine sichere Anwendung auf Piktogramme und Gefahrenhinweise achten.
Zulassungsende:
18.04.2024
Info Herbizid zur BekƤmpfung von einjƤhrigen einkeimblƤttrigen UnkrƤutern (Ausfallgetreide, UngrƤser sowie Quecke)
Kulturen
Winterraps, Zucker- und Futterrübe, Kartoffel, Ackerbohne, Sojabohne, Futtererbse, Sonnenblume, Lein, Mƶhre, Kopfkohl (Rot-, WeiĆ-, Spitz-
und Wirsingkohl), Speisezwiebel, Wurzelpetersilie, Erdbeere, weitere Acker-, Gemüse- und Obstbaukulturen
Produkttyp Herbizid
Wirkstoffe 100 g/l Propaquizafop (10,2 Gew.-%) EnthƤlt Kohlenwasserstoffe (C10-C13, Aromate)
Gefahrstoffeinstufung GHS07 GesundheitsgefƤhrdend, GHS08 GesundheitsgefƤhrdend, GHS09 UmweltgefƤhrlich
Formulierung Emulsionskonzentrat
4 x 5l Umkarton Art.Nr. 7490090
12 x 1l Umkarton Art.Nr. 7490117
2 x 10l Umkarton Art.Nr. 7490271
UFI-Code QWVN-C2AA-100M-5NEF
AGIL-S ist ein sehr breit zugelassenes Herbizid zur BekƤmpfung von ein- und mehrjƤhrigen einkeimblƤttrigen UnkrƤutern (Ausfallgetreide, UngrƤser, Quecke) in verschiedenen Ackerbau-, Gemüsebau- und Obstbaukulturen sowie im Forst und Zierpflanzenbau. Der Wirkstoff Propaquizafop wird über die BlƤtter des Ausfallgetreides oder der UngrƤser aufgenommen und in der Pflanze im Saftstrom (Phloem) zu den meristematischen Geweben transportiert. Der Wirkstoff greift hemmend in die FettsƤuresynthese der Pflanze ein. Sichtbar wird die Wirkung durch Vergilbung der BlƤtter, verbunden mit einem raschen Wachstumsstillstand und anschlieĆendem Absterben der BlƤtter. Im frühen Wirkungsverlauf lassen sich die jüngsten BlƤtter aus der Blattscheide herausziehen und zeigen mit fortschreitendem Wirkungsverlauf zunehmende VerbrƤunungen des inneren Blattstiels.
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
Propaquizafop: A
Frühjahr
sehr gut bis gut bekƤmpfbar
Ackerfuchsschwanz, Ausfallgetreide, Flughafer, Gemeiner Windhalm, Hirse-Arten, Gemeine Quecke
ausreichend bekƤmpfbar
Deutsches Weidelgras, Gemeine Rispe, Knaulgras, Lieschgras, Trespe-Arten, Welsches Weidelgras, Wiesenrispe, Wiesenschwingel
nicht ausreichend bekƤmpfbar
EinjƤhrige Rispe, Gemeine Quecke, FOP-resistenter Ackerfuchsschwanz
Baumschulgehƶlzpflanzen EinjƤhrige einkeimblƤttrige UnkrƤuter (ausgenommen: EinjƤhriges Rispengras, Gemeine Quecke), Gemeine Quecke
Lein, Mƶhre, Speisezwiebel, Erdbeere, Kopfkohl (Rot-, WeiĆ-, Spitz- und Wirsingkohl), Wurzelpetersilie EinjƤhrige einkeimblƤttrige UnkrƤuter (ausgenommen: Gemeine Quecke, EinjƤhriges Rispengras)
Nadelholz, Laubholz (KƤmpe und ForstpflanzgƤrten) EinkeimblƤttrige UnkrƤuter
Nadelholz, Laubholz Land-Reitgras
Sonnenblume, Winterraps, Zuckerrübe, Futterrübe, Sojabohne, Ackerbohne, Futtererbse, Kartoffel Gemeine Quecke, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Gemeine Quecke, Einjähriges Rispengras)
(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte BehƤltnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in GewƤsser gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte EintrƤge über die Kanalisation, Hof- und StraĆenablƤufe sowie Regen- und AbwasserkanƤle.
(NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen GewƤssern oder KüstengewƤssern ist nicht zulƤssig. UnabhƤngig davon ist der gemäà LƤnderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu OberflƤchengewƤssern einzuhalten. Zuwiderhandlungen kƶnnen mit einem BuĆgeld bis zu einer Hƶhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Gilt nur bei Anwendungen gegen Gemeine Quecke (Einfach- oder Splittinganwendung):
(NW609-1)
Die Anwendung des Mittels auf FlƤchen in Nachbarschaft von OberflƤchengewƤssern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschlieĆlich periodisch wasserführender OberflƤchengewƤsser - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem GerƤt erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde GerƤte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. UnabhƤngig davon ist, neben dem gemäà LƤnderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu OberflƤchengewƤssern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an GewƤssern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen kƶnnen mit einem BuĆgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
5 m
Gilt nur bei Anwendungen gegen Gemeine Quecke (Einfach- oder Splittinganwendung):
(SF275-2AC)
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/FlƤchen innerhalb von 2 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Gilt nur für die Anwendung in Kopfkohl:
(SF275-28GE)
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Gilt für Anwendung in Nadelholz, Laubholz und Baumschulgehölzen:
(NW608-1)
Die Anwendung des Mittels auf FlƤchen in Nachbarschaft von OberflƤchengewƤssern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschlieĆlich periodisch wasserführender OberflƤchengewƤsser - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. UnabhƤngig davon ist, neben dem gemäà LƤnderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu OberflƤchengewƤssern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an GewƤssern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen kƶnnen mit einem BuĆgeld bis zu einer Hƶhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m
(SF275-77FO) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/FlƤchen innerhalb von 77 Tagen nach der Anwendung in Forstkulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden
Gilt für Anwendung in Baumschulgehölzpflanzen:
(SF275-63ZB)
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/FlƤchen innerhalb von 63 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Pflanzenerzeugnisse Ackerbohne
Schadorganismus / Zweckbestimmung EinjƤhrige einkeimblƤttrige UnkrƤuter (ausgenommen: Gemeine Quecke, EinjƤhriges Rispengras)
Anwendungsbereich Freiland
Stadium der Kultur
Von: 3. Laubblatt entfaltet;
bis: 9 und mehr sichtbar gestreckte Internodien (BBCH-Code: 13 - 39)
Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik Spritzen
Aufwandmenge 0,75 l/ha
Wasseraufwandmenge 200 bis 400 l/ha
Wartezeit Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Anwendungsbestimmungen
WP734
SchƤden an der Kulturpflanze mƶglich.
Pflanzenerzeugnisse Ackerbohne
Schadorganismus / Zweckbestimmung Gemeine Quecke
Anwendungsbereich Freiland
Stadium der Kultur Von: 3. Laubblatt entfaltet; bis: 9 und mehr Seitensprossen sichtbar [BBCH: 13 - 39]
Stadium Schadorganismus
Von 3. Laubblatt entfaltet bis 9 und mehr sichtbar gestreckte Internodien (BBCH-Code: 13 - 29)
Behandlung bei 15 - 20 cm Unkrauthƶhe
Anwendungszeitpunkt
Nach dem Auflaufen, nach dem Auflaufen der Unkräuter, Frühjahr,
Behandlung bei 15-20 cm Unkrauthƶhe
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik Spritzen
Aufwandmenge 1,5 l/ha
Wasseraufwandmenge 200 bis 400 l/ha
Wartezeit 45 Tage
Anwendungsbestimmungen
WH9161
In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
WP734
SchƤden an der Kulturpflanze mƶglich.
NW609-1
Die Anwendung des Mittels auf FlƤchen in Nachbarschaft von OberflƤchengewƤssern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschlieĆlich periodisch wasserführender OberflƤchengewƤsser - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem GerƤt erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde GerƤte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. UnabhƤngig davon ist, neben dem gemäà LƤnderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu OberflƤchengewƤssern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an GewƤssern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen kƶnnen mit einem BuĆgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
5 m
Pflanzenerzeugnisse Nadelholz, Laubholz
Schadorganismus / Zweckbestimmung Land-Reitgras
Anwendungsbereich Freiland, auf KahlflƤchen oder unter Altholz ohne Jungwuchs
Stadium Schadorganismus
Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet;
bis 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
[BBCH: 12 - 13]
Anwendungszeitpunkt WƤhrend der Vegetationsperiode, nach dem Auflaufen der UnkrƤuter
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik Spritzen
Aufwandmenge 2,0 l/ha
Wasseraufwandmenge 200 bis 400 l/ha
Wartezeit Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Anwendungsbestimmungen
WH9161
In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
NW608-1
Die Anwendung des Mittels auf FlƤchen in Nachbarschaft von OberflƤchengewƤssern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschlieĆlich periodisch wasserführender OberflƤchengewƤsser - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. UnabhƤngig davon ist, neben dem gemäà LƤnderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu OberflƤchengewƤssern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an GewƤssern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen kƶnnen mit einem BuĆgeld bis zu einer Hƶhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m
SF275-77FO
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/FlƤchen innerhalb von 77 Tagen nach der Anwendung in Forstkulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden
Pflanzenerzeugnisse Kopfkohl (Rot-, WeiĆ-, Spitz- und Wirsingkohl)
Schadorganismus / Zweckbestimmung EinjƤhrige einkeimblƤttrige UnkrƤuter (ausgenommen: Gemeine Quecke, EinjƤhriges Rispengras)
Anwendungsbereich Freiland
Stadium der Kultur
Von: 1. Laubblatt entfaltet;
bis: 9 oder mehr LaubblƤtter entfaltet (BBCH-Code: 11 - 19)
Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik Spritzen
Aufwandmenge 0,75 l/ha
Wasseraufwandmenge 200 bis 400 l/ha
Wartezeit 30 Tage
Pflanzenerzeugnisse Erdbeere
Schadorganismus / Zweckbestimmung EinjƤhrige einkeimblƤttrige UnkrƤuter (ausgenommen: Gemeine Quecke, EinjƤhriges Rispengras)
Anwendungsbereich Freiland
Anwendungszeitpunkt Nach der Ernte
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik Spritzen
Aufwandmenge 0,75 l/ha
Wasseraufwandmenge 200 bis 400 l/ha
Wartezeit 35 Tage
Anwendungsbestimmungen
WP733
SchƤden, einschlieĆlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze mƶglich.
Pflanzenerzeugnisse Baumschulgehƶlzpflanzen
Schadorganismus / Zweckbestimmung EinjƤhrige einkeimblƤttrige UnkrƤuter (ausgenommen: EinjƤhriges Rispengras, Gemeine Quecke)
Anwendungsbereich Freiland
Stadium Schadorganismus
Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet;
bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar; 9 oder mehr Bestockungstriebe
sichtbar [BBCH: 12-29]
Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen, nach dem Auflaufen der Unkräuter und Frühjahr
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik Spritzen
Aufwandmenge 0,75 l/ha
Wasseraufwandmenge 200 bis 400 l/ha
Wartezeit Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Anwendungsbestimmungen
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen GewƤssern oder KüstengewƤssern ist nicht zulƤssig. UnabhƤngig davon ist der gemäà LƤnderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu OberflƤchengewƤssern einzuhalten. Zuwiderhandlungen kƶnnen mit einem BuĆgeld bis zu einer Hƶhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH9161
In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
SF275-63ZB
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/FlƤchen innerhalb von 63 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Pflanzenerzeugnisse Baumschulgehƶlzpflanzen
Schadorganismus / Zweckbestimmung Gemeine Quecke
Anwendungsbereich Freiland
Stadium Schadorganismus Von 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet; bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar; 9 oder mehr Bestockungstriebe sichtbar [BBCH: 13-29] Behandlung bei 15-20 cm Unkrauthƶhe
Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen, nach dem Auflaufen der Unkräuter, Frühjahr
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik Spritzen
Aufwandmenge 1,5 l/ha
Wasseraufwandmenge 200 bis 400 l/ha
Wartezeit Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Anwendungsbestimmungen
WH9161
In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
NW608-1
Die Anwendung des Mittels auf FlƤchen in Nachbarschaft von OberflƤchengewƤssern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschlieĆlich periodisch wasserführender OberflƤchengewƤsser - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. UnabhƤngig davon ist, neben dem gemäà LƤnderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu OberflƤchengewƤssern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an GewƤssern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen kƶnnen mit einem BuĆgeld bis zu einer Hƶhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m
SF275-63ZB
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/FlƤchen innerhalb von 63 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Schwingel Ackerfuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Gemeines Rispengras, Ausfallgetreide
Wurzel- und Knollengemüse (ausgenommen: Möhre, Wurzelpetersilie), Blumenkohl, Knoblauch, Schalotte, Perlzwiebel Einjährige einkeimblättrige Unkräuter
Erbse EinjƤhrige einkeimblƤttrige UnkrƤuter; ausgenommen: EinjƤhriges Rispengras, Gemeine Quecke, Gemeine Quceke
Wiesen-Rispengras in BestƤnden zur Saatguterzeugung Gemeiner Windhalm, Gemeines Rispengras, Ausfallgetreide
Beten (Rote, Gelbe WeiĆe Bete), Lein, Mƶhre, Kopfkohl (Rot-, WeiĆ-, Spitz- und Wirsingkohl), Wurzelpetersilie, Erdbeere Gemeine Quecke
Speisezwiebel EinkeimblƤttrige UnkrƤuter, Gemeine Quecke
Klee-Arten, Kernobst, Luzerne-Arten, Phacelia, Pfirsich, Johannisbeerartiges Beerenobst Gemeine Quecke, EinjƤhrige einkeimblƤttrige UnkrƤuter; ausgenommen: EinjƤhriges Rispengras, Gemeine Quecke
Hinweis für genehmigte Anwendungen
In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden.Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden.
Pflanzenerzeugnisse Klee-Arten
Schadorganismus / Zweckbestimmung EinjƤhrige einkeimblƤttrige UnkrƤuter; ausgenommen: EinjƤhriges Rispengras, Gemeine Quecke
Anwendungsbereich Freiland
Stadium der Kultur BBCH-Code: 13 - 19
Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen, Frühjahr bis Herbst
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik Spritzen
Aufwandmenge 0,8 l/ha
Wasseraufwandmenge 100 bis 400 l/ha
Wartezeit 45 Tage
Anwendungsbestimmungen
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen GewƤssern oder KüstengewƤssern ist nicht zulƤssig. UnabhƤngig davon ist der gemäà LƤnderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu OberflƤchengewƤssern einzuhalten. Zuwiderhandlungen kƶnnen mit einem BuĆgeld bis zu einer Hƶhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WP733
SchƤden, einschlieĆlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze mƶglich.
Pflanzenerzeugnisse Klee-Arten
Schadorganismus / Zweckbestimmung Gemeine Quecke
Anwendungsbereich Freiland
Stadium der Kultur BBCH Code: 13 - 29
Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen, Frühjahr bis Herbst, bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik Spritzen
Aufwandmenge 1,5 l/ha
Wasseraufwandmenge 100 bis 400 l/ha
Wartezeit 45 Tage
Anwendungsbestimmungen
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen GewƤssern oder KüstengewƤssern ist nicht zulƤssig. UnabhƤngig davon ist der gemäà LƤnderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu OberflƤchengewƤssern einzuhalten. Zuwiderhandlungen kƶnnen mit einem BuĆgeld bis zu einer Hƶhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WP733
SchƤden, einschlieĆlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze mƶglich.
Pflanzenerzeugnisse Beten (Rote, Gelbe WeiĆe Bete)
Schadorganismus / Zweckbestimmung Gemeine Quecke
Anwendungsbereich Freiland
Stadium der Kultur ab 09
Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen, April bis Juli, bei 15-20 cm Unkrauthƶhe
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik spritzen
Aufwandmenge 1,5 l/ha
Wasseraufwandmenge 75 bis 300 l/ha
Wartezeit 60 Tage
Anwendungsbestimmungen
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen GewƤssern oder KüstengewƤssern ist nicht zulƤssig. UnabhƤngig davon ist der gemäà LƤnderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu OberflƤchengewƤssern einzuhalten. Zuwiderhandlungen kƶnnen mit einem BuĆgeld bis zu einer Hƶhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF275-28GE
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Pflanzenerzeugnisse Erdbeere
Schadorganismus / Zweckbestimmung Gemeine Quecke
Anwendungsbereich Freiland
Stadium der Kultur ab 11
Anwendungszeitpunkt Nach dem Austrieb, April bis August, bei 15-20 cm Unkrauthƶhe
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik spritzen
Aufwandmenge 1,5 l/ha
Wasseraufwandmenge 75 bis 300 l/ha
Wartezeit 35 Tage
Anwendungsbestimmungen
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen GewƤssern oder KüstengewƤssern ist nicht zulƤssig. UnabhƤngig davon ist der gemäà LƤnderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu OberflƤchengewƤssern einzuhalten. Zuwiderhandlungen kƶnnen mit einem BuĆgeld bis zu einer Hƶhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF275-28BE
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/FlƤchen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Beerenobst (ausgenommen Strauchbeerenobst) lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
APPLIKATIONSZEITPUNKT
Die Anwendung gegen annuelle Ungräser und Ausfallgetreide kann erfolgen, sobald alle Ungräser aufgelaufen sind und sich die Masse der Ungräser im 3- bis 4-Blattstadium befindet. Bis zum Ende der Bestockung sollte die Behandlung abgeschlossen sein. Es ist darauf zu achten, dass Ungräser und Ausfallgetreide zum Zeitpunkt der Behandlung genügend benetzbare Blattmasse für eine ausreichende Wirkstoffaufnahme aufweisen.
Die Anwendung gegen die Gemeine Quecke sollte bei 15 - 20 cm Wuchshƶhe erfolgen, damit eine ausreichende Blattmasse zur Aufnehme des Wirkstoffs vorhanden ist. Je mehr Wirkstoff aufgenommen werden kann, desto wahrscheinlicher ist es, dass die unterirdischen Rhizome vollstƤndig abgetƶtet werden.
Eine hohe Luftfeuchtigkeit wƤhrend und nach der Anwendung erhƶht die Wirkungssicherheit von AGIL-S.
WINTERRAPS
Im Winterraps kann die Behandlung im Nachauflauf sowohl im Herbst als auch im Frühjahr erfolgen. Insbesondere bei der Anwendung im späten Herbst können niedrige Temperaturen nach der Anwendung zu einer verzögerten Wirkung führen. Gegen Quecke ist in allen Kulturen keine dauerhafte Wirkung zu erwarten, jedoch eine Niederhaltung der Quecke zwecks Führung der Kultur möglich. Optimaler Behandlungszeitpunkt ist, wenn die Quecke 15 - 20 cm Wuchshöhe erreicht hat.
EMPFEHLUNGSRAHMEN IN RAPS
| Einsatz gegen | bis Bestockung | ab Bestockung |
|---|---|---|
| Ausfallgetreide | 0,5 l/ha | 0,7 l/ha |
| Ackerfuchsschwanz | 0,7 l/ha | 1,0 l/ha |
| Trespen | 0,7 l/ha | 1,0 l/ha |
| Quecke | 1,5 l/ha | 1,5 L/ha * |
ZUCKERRĆBE, FUTTERRĆBE
AGIL-S kann mit verringerter Aufwandmenge von 0,3 bis 0,4 l/ha zu gängigen Herbizidmischungen aus GOLTIX® TITAN®/GOLTIX® GOLD und BELVEDERE® DUO zugemischt werden.
Bei starker Verungrasung empfehlen wir die Solo-Anwendung von AGIL-S mit 0,7 - 1,0 l/ha zwischen der 2. und 3. NAK im Abstand von mindestens 3 - 5 Tagen zur vorausgegangenen Behandlung.
WICHTIGE HINWEISE
In vereinzelten FƤllen kann nicht ausgeschlossen werden, dass es bei der BekƤmpfung von Ackerfuchsschwanz zu Minderwirkungen aufgrund von schwer bekƤmpfbaren, standortspezifisch auftretenden Biotypen kommt (FOP-Resistenz). Sollten auf solchen Standorten Schwierigkeiten mit der Ackerfuchsschwanz-BekƤmpfung trotz fachgerechter Anwendung auftreten, ist sofort mit Herbiziden einer anderen Wirkstoffgruppe nachzubehandeln.
Unter ungünstigen Bedingungen sind auf Flächen, die vorab mit nichtverkapselten clomazonehaltigen Produkten behandelt wurden, Minderwirkungen beim Einsatz von AGIL-S möglich.
AGIL-S wird nach bisheriger Kenntnis in Zucker- und Futterrüben sowie in Winterraps, in Kartoffeln und Gemüsekulturen von allen Sorten gut vertragen.
Unter ungünstigen Witterungsbedingungen können in Kartoffeln und Gemüsekulturen kurzzeitig beim Einsatz höherer Aufwandmengen Blattaufhellungen auftreten, die sich jedoch zügig verwachsen.
AGIL-S ist in Winterraps mit gängigen Fungiziden und Insektiziden (z. B. SCORE®, TOPREX®, MAVRIK® VITA) mischbar. Eine Kombination mit metazachlorhaltigen Herbiziden (z. B. FUEGO®, FUEGO TOP) ist möglich, wenn zum Zeitpunkt der Applikation Ungräser und Ausfallgetreide ausreichend aufgelaufen sind und mindestens das 2- bis 3-Blattstadium erreicht haben.
AGIL-S kann in Rüben mit anderen Rübenherbiziden (z.B. GOLTIX® TITAN®, GOLTIX® GOLD, BELVEDERE® DUO) als Tankmischung ausgebracht werden. Bei der Applikation von Mehrfachmischungen, insbesondere mit einem hohen Anteil blattaktiver Wirkstoffe und/oder Mehrfachmischungen, unter Zugabe von Haft- oder Netzmitteln empfehlen wir, AGIL-S separat auszubringen. Die Kombination von AGIL-S mit Insektiziden (z.B. MAVRIK® VITA) kann zu zusätzlichem Herbizidstress für die Kulturpflanze führen und wird daher nicht empfohlen. Bei anderen Mischpartnern Rücksprache mit dem Hersteller/Vertreiber halten.
Tankmischungen mit aminosƤure- bzw. lecithinhaltigen Formulierungen empfehlen wir nicht.
In Kartoffeln ist AGIL-S mit Fungiziden mischbar. Mischungen mit Herbiziden bzw. Fungiziden können in Kartoffeln zu Blattaufhellungen führen.
AGIL-S ist auch mischbar mit AHL (in pflanzenverträglicher Menge), Harnstoff (in pflanzenverträglicher Menge), Blattdünger, soweit es für die Kultur zulässig ist.
AGIL-S sollte mit AHL aufgrund der Empfindlichkeit des Rapses im frühen Entwicklungsstadium erst ab 4 echten Laubblättern ausgebracht werden. AHL-Gaben bis zu 15 kg N/ha (entsprechen 42 Liter AHL) sind möglich, wenn zugleich eine Wasserverdünnung von 1 Teil AHL auf 3-5 Teile Wasser eingehalten wird.
Vor Anwendung bitte die Gebrauchsanleitung des Mischpartners beachten. Für eventuelle negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlenen Tankmischungen haften wir nicht, da wir nicht sämtliche in Betracht kommende Mischungen prüfen können.
Spritzflüssigkeitsreste sind zu vermeiden. Es ist nur so viel Spritzflüssigkeit anzusetzen, wie tatsƤchlich benƶtigt wird. Sinnvoll ist es, die erforderliche Spritzflüssigkeitsmenge mit Hilfe von z. B. SchlaglƤngentabellen genau zu berechnen. Insbesondere bei grƶĆeren SpritzbehƤltern bietet sich die Verwendung eines DurchfluĆmengenmessgerƤtes bei der Tankbefüllung an.
- Tank zur Hälfte mit Wasser befüllen
- Rührwerk einschalten
- Produkt direkt in den Tank geben
- Entleerte Behälter sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben
- Tank mit Wasser auffüllen
- Spritzflüssigkeit sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen
Nach der Anwendung von AGIL-S können im Rahmen der üblichen Fruchtfolge alle Kulturen nachgebaut werden. Bei vorzeitigem Umbruch kann jede zweikeimblättrige Kultur nachgebaut werden. Getreide, Mais und Grassaat können nach vorheriger Bodenbearbeitung vier Wochen nach der Applikation ausgesät werden.
Vor und nach Einsatz von AGIL-S sind die Spritzgeräte gründlich zu reinigen, dazu sollte der spezielle Spritzgerätereiniger AGRO-QUICK® verwendet werden. Anfallendes Spülwasser nach der Gerätereinigung auf der vorher behandelten Fläche ausbringen. Grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über Hofabflüsse in die Kanalisation gelangen lassen.
Beim Ausbringen von AGIL-S ist auf eine gute, gleichmƤĆige Verteilung der Spritzflüssigkeit auf den grünen Pflanzenteilen der UngrƤser zu achten.
BewƤhrte Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha.Wasseraufwandmengen von unter 150 l/ha sollten aus Gründen der Wirkungssicherheit und der KulturvertrƤglichkeit vermieden werden. Ćberdosierung und Abdrift sind zu vermeiden.
Folgende Düsen eignen sich für die Ausbringung:
1. Injektordüsen
Injektordüsen lang, z. B.
- AI 110-02 bis AI 110-03 bei 4-5 bar
- ID 120-02 bis ID 120-03 bei 4-5 bar
Injektordüsen kurz, z. B.
- AirMix 110-025 bis AirMix 110-04 bei 2-3 bar
- IDK 110-025 bis IDK 110-04 bei 2-3 bar
2. Sonstige Düsen, z. B.
- XR 110-03 bis XR 110-04 bei 1,5-2 bar
- LU 110-03 bis LU 110-04 bei 1,5-2 bar
- DG 110-03 bei 2-3 bar
- AD 120-03 bei 2-3 bar
Ständige Kontrolle des Spritzflüssigkeitsverbrauches während der Ausbringung in Bezug zur behandelten Fläche. Ein Durchfluss- und Dosiermessgerät bietet sich als technisches Hilfsmittel an. Unvermeidlich anfallende Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der vorher behandelten Fläche ausbringen.
Nutzorganismen
NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NB6641 Das Mittel wird bis zu der hƶchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefƤhrlich eingestuft (B4).
Wasserorganismen
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SE110 Dicht abschlieĆende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF245-01 Behandelte FlƤchen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Einatmen:
Person aus Gefahrenbereich entfernen. Person Frischluft zuführen, sofort Arzt aufsuchen. Atemstillstand - Gerätebeatmung notwendig.
Augenkontakt:
Mit viel Wasser mehrere Minuten gründlich spülen, sofort Arzt rufen, Datenblatt bereithalten.
Hautkontakt:
Mit viel Wasser und Seife gründlich waschen, verunreinigte, getränkte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen, bei Hautreizung (Rötung etc.), Arzt konsultieren. Es besteht die Gefahr asthmatischer Sensibilisierung. Leicht reizend
Verschlucken:
Sofort Arzt konsultieren, Datenblatt mitführen. Kein Erbrechen herbeiführen. Nie einer ohnmƤchtigen Person etwas durch den Mund einflƶĆen!
Hinweise für den Arzt:
Symptomatische Behandlung
24-Stunden-Notrufnummer GGIZ:
0361 730730
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und
Gebrauchsanleitung lesen.
Für eine sichere Anwendung auf Piktogramme und Gefahrenhinweise achten.