SONSTIGE AUFLAGEN UND HINWEISE
Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
In Abhängigkeit von der Bestandesdichte und dem Entwicklungsstadium der Weinreben werden folgen Aufwandmengen festgelegt:
bis Stadium 61 (Austrieb bis Beginn der BlĂĽte): 0,47 - 1,25 kg/ha
bis Stadium 71 (bis Fruchtansatz): 1,78 - 1,88 kg/ha
ab Stadium 71 (ab Fruchtansatz): 1,25 - 2,5 kg/ha
Nicht mehr als 3 Anwendungen pro Kultur und und Jahr von Produkten, die Wirkstoffe aus der Klasse der Phenylamide (FRAC 4) enthalten.
Nicht mehr als 2 aufeinanderfolgende Anwendungen von Produkten, die Wirkstoffe aus der Klasse der Phenylamide (FRAC 4) enthalten.
20% des Gemisches bestehen aus einem oder mehreren Bestandteilen von unbekannter akut (inhalativer) Toxizität.
Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
UMWELTSCHUTZ
SPe4 Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpfaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen.
SPe 8 Bienengefährlich! Zum Schutz von Bienen und anderen bestäubenden Insekten nicht auf blühende Kulturen während des Bienenfluges aufbringen. Eine Anwendung nach Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand ist jedoch bis 23:00 Uhr zulässig. Es darf außerhalb dieses Zeitraumes nicht an Stellen angewendet werden, an denen Bienen aktiv auf Futtersuche sind, dies gilt auch für blühende Unkräuter.
Um einer Gefährdung durch die Aufnahme von Guttationsflüssigkeit entgegenzuwirken, muss eine alternative, bienenfreundliche Wasserquelle zur Verfügung gestellt werden.
Abbauprodukte können ins Grundwasser gelangen.
Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden.
Eine nicht bestimmungsgemäße Freisetzung in die Umwelt vermeiden.